Leistungen der Mobilitätsgarantie
Ab dem Tag der Inspektion oder Auslieferung Ihres Fahrzeugs erhalten Sie für maximal 2 Jahre bei Fahrzeugausfall eine Mobilitätsgarantie mit folgenden Leistungen:
Bei Panne oder Unfall am Wohnsitz
• Pannenhilfekosten am Schadenort bis 154 EUR
• Abschleppkosten zum nächsten Kfz-Meisterbetrieb bis 154 EUR
• Bergungskosten in unbegrenzter Höhe
• Mehrkosten für Fahrten nach einem Unfall (zum Beispiel Mietwagen)
Zusätzlich bei Panne oder Unfall in Deutschland
(wenn der Schadenort mindestens 50 km Luftlinie vom Wohnsitz entfernt ist)
• Mehrkosten für Fahrten: Weiter- oder Rückreise, Mietwagen und/oder Übernachtung bis 512 EUR
• Bei Verzicht auf die Mehrkosten erhalten Sie bis zu 512 EUR Abschleppkosten.
• Kosten für Rücktransport des Fahrzeugs bei Fahrerausfall
Zusätzlich bei Panne oder Unfall im europäischen Ausland (geografisches Europa)
• Rücktransport des Fahrzeugs bei Fahrerausfall
• Unterstellungskosten für max. 14 Tage • Ersatzteilversand
• Kostenzuschuss für Verzollung oder Verschrottung
Wichtige Hinweise
• Die Garantie gilt für Ihr in der Versicherungsbestätigung genanntes Fahrzeug.
• Versichert sind Sie als Fahrzeughalter sowie die berechtigten Fahrer und die berechtigten Insassen.
• Die Rechte aus der Garantie stehen jedem Versicherten zu.
• Die Mobilitätsgarantie gilt für max. 2 Jahre ab der Inspektion oder der Auslieferung des Fahrzeugs. Sie erlischt bei Zerstörung oder
Verlust des Fahrzeugs, ebenso bei Ummeldung ins Ausland.
• Wir leisten nicht
- bei absichtlicher oder grob fahrlässiger Herbeiführung der Panne oder des Unfalls.
- wenn der Fahrer keinen gültigen Führerschein hat.
- wenn das Fahrzeug zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung oder Vermietung verwendet worden ist.
• Im Schadenfall:
Rufen Sie bitte umgehend die Schadenhotline an, die auf dem Mobilitätsgarantie-Zertifikat genannt ist. Ihnen wird sofort geholfen –
die Hotline ist rund um die Uhr erreichbar. Sammeln Sie bitte alle Rechnungen und Belege.